Akkupuntur als Kassenleistung
Dr. Ajmal Masroor Facharztpraxis für Allgemeinmedizin
in Essen-Rüttenscheid
Akupunktur als Kassenleistung: Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen
Seit 2008 haben fast alle gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, Körperakupunktur als Kassenleistung in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung war ursprünglich als Übergangslösung gedacht, jedoch ist zu erwarten, dass die Anzahl der Ärzte, die Akupunktur über die Krankenkasse anbieten, in Zukunft deutlich abnehmen wird. Dies liegt an den gestiegenen Anforderungen, die an die Ärzte gestellt werden. So ist in einigen kassenärztlichen Vereinigungen, wie der KV Nordrhein, eine Zusatzprüfung vor der Ärztekammer erforderlich. Zudem müssen Ärzte an zeitaufwendigen Qualitätszirkeln teilnehmen, die Therapie auf ihr eigenes Fachgebiet beschränken und eine ausführliche Dokumentation führen. Gleichzeitig sinkt das Honorar, was die Integration dieser anspruchsvollen, jahrtausendealten Heilkunst in die ärztliche Praxis erschwert. Daher wird Akupunktur oft als eigenständiges Behandlungsinstrument betrachtet, ohne die Möglichkeit einer echten Integration in die Naturheilkunde, die eine ganzheitliche Behandlung von Erkrankungsursachen, Herdsanierung, diätetische Anpassungen und Verbesserung der Psychohygiene umfasst.
Anwendungsindikationen der Akupunktur: Chronische Schmerzen im Fokus
Für die gesetzlich anerkannten Indikationen, die Akupunktur als Kassenleistung rechtfertigen, zählen vor allem chronische Schmerzen in der Lendenwirbelsäule sowie chronische Beschwerden und Arthrose der Kniegelenke. Laut der Traditionellen chinesischen Medizin (TCM) sind jedoch zusätzlich zwei weitere Faktoren entscheidend: die manuelle Therapie durch den Therapeuten und individuelle Heilübungen, die der Patient als „Hausaufgaben“ zur täglichen Selbstanwendung erhält. Leider werden viele andere Erkrankungen wie Kopfschmerzen, Migräne oder Allergien von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet, was die Möglichkeiten der Patienten einschränkt.
Anzahl und Ablauf der Akupunktursitzungen: Was ist zu beachten?
Für die anerkannten Indikationen, sprich chronische Rücken- und Kniebeschwerden, kann ein zugelassener Arzt bis zu 15 Akupunktursitzungen durchführen. Nach Abschluss eines 15er-Blocks darf die nächste Akupunktur für die gleiche Erkrankung erst nach einer Pause von 12 Monaten erfolgen. Dies bedeutet, dass Personen mit chronisch schmerzhaften Rücken- und Kniebeschwerden insgesamt bis zu 30 Akupunkturen innerhalb von 12 Monaten in Anspruch nehmen können. Eine 15er-Akupunkturserie sollte innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden. Für Serien zwischen 10 und 15 Sitzungen ist eine ausführliche Begründung erforderlich, um die Notwendigkeit zu untermauern.